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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung 01.05.2022

Inhalt

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

2. Vertragsabschluss.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

4. Mietpreis.

4.1. Kaution

5. Serviceleistungen

5.1. Transportservice

5.2. Aufbauservice

5.3. Rundum-sorglos-Paket

6. Pflichten des Mieters: Ordnungsgemäße Handhabung

7. Rechnungslegung & Zahlungsbedingungen

7.1. Privatkunden (B2C)

7.2. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber (B2B)

7.3. Elektronische Rechnungslegung

8. Stornogebühren

9. Verzugszinsen

10. Transport - Gefahrtragung

11. Erfüllungsort

12. Eigentumsvorbehalt

13. Leistungsverzug

14. Haftung, Benützungshinweise

15. Gerichtsstand, Recht

16. Widerrufsrecht

16.1. Folgen des Widerrufs

 

1.    Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2.    Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

3.    Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4.    Mietpreis

Alle genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

In diesem Betrag ist inkludiert

  • Normgeprüfte Mietobjekte

  • Montage- und Bedienungsanleitung

  • Informationen zu den sicherheitstechnischen Anforderungen (gemäß EN 14960-1:2019)

  • Einweisung und Information durch unsere Mitarbeiter

  • Ein Miettag: 09:00 bis 07:00 am Folgetag des vereinbarten Mietzeitraumes.

    • (Bsp.: 1 Miettag: Buchung für Freitag: Abholung/Beginn der Zustellung Freitag ab 09:00, Rückgabe/Abholung am Samstag bis spätestens 07:00)

    • Bsp.: 3 Miettage: Buchung von Freitag bis Sonntag: Abholung/Beginn der Zustellung Freitag ab 09:00, Rückgabe/Abholung am Montag bis 07:00)

Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer werden je nach Dauer der Überschreitung weitere Miettage zum Listpreis verrechnet.

4.1.   Kaution

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Handhabung (siehe AGB Punkt 6 Pflichten des Mieters: Ordnungsgemäße Handhabung) wird eine Kaution von Privatkunden eingehoben. Sofern das Mietobjekt gemäß AGB § 6 ff retourniert wird, wird die Kaution gänzlich refundiert.

5.    Serviceleistungen

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

5.1.   Transportservice

Das Transportservice beinhaltet die Zustellung und Abholung ab Lager bis Bordsteinkante des Zustellortes.

5.2.   Aufbauservice

Das Basisservice beinhaltet alle Leistungen des Transportservice, sowie den Auf- und Abbau der angemieteten Eventmodule am endgültigen Aufstellungsort. Auf‐ und Abbauhilfe ist zum Zeitpunkt der vereinbarten Auf‐ und Abbauzeit bzw. unmittelbar nach Aufforderung durch unseren Mitarbeiter vom Mieter in der angegebenen bzw. vereinbarten Anzahl beizustellen! Ansonsten müsste dieses Personal angemietet werden, was zu Mehrkosten führt.

5.3.   Rundum-sorglos-Paket

Das Basisservice beinhaltet alle Leistungen des Aufbauservice, sowie die Betreuung und Bewachung des Eventmodules für eine Eventdauer von 6 Stunden. Das Betreuungspersonal dient ausschließlich zur technischen Betreuung der Eventmodule. Die Reinigungsarbeiten des Eventmoduls sind nach Abbau inkludiert.

6.    Pflichten des Mieters: Ordnungsgemäße Handhabung

Der Mieter darf das Mietobjekt nur gemäß den gelten Normen und sicherheitstechnischen Anforderungen einsetzen. Dies betrifft insbesondere die Verwendung des Mietobjekts für die jeweils zugelassene Altersklasse, Personenzahl und Sicherheitsabständen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs- und sachgerecht zu verwenden, ordnungsgemäß instand zu halten und vor jeglicher Überbeanspruchung zu schützen sowie für sach- und fachgerechten Auf- und Abbau des Mietobjektes zu sorgen. Das Mietobjekt muss im gereinigten und getrockneten Zustand zurückgegeben werden. Zusätzliche Arbeitszeiten durch mangelhaftes Sortieren, übermäßiger Verunreinigung oder Durchnässung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keine Veränderungen wie Beschriftungen oder Aufkleben von Plakaten am Mietobjekten vornehmen.

Der Mieter haftet in jedem Fall in vollem Umfang und zu ungeteilter Hand bei unsachgemäßer oder fahrlässiger Handhabung, bei Diebstahl oder Beschädigung, die nicht durch den normalen Gebrauch entstanden sind, auch durch dritte Personen. Er hat jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied und jeden Minderwert zu ersetzen. Fehlende bzw. beschädigte Teile werden mit dem Wiederbeschaffungspreis dem Mieter verrechnet. Für Beschädigungen an den Mietobjekten hat der Mieter dem Vermieter den von Dritten in Rechnung gestellten Reparaturpreis bzw. den Preis für Neuanschaffung zu erstatten. Für Schäden am Mietobjekt die aus Umwelteinflüssen resultieren (Wind, Regen, Wildbiss, etc.) haftet der Mieter im Rahmen seines Verschuldens.

Der Mieter hat das Mietobjekt nach Gebrauch an einem sicheren, geschlossenen Ort zu verwahren und bestmöglich vor einem Zugriff unbefugter Dritter und Wettereinflüssen zu schützen.

Der Mieter übernimmt die Einholung sämtlicher notwendigen Bewilligungen oder Genehmigungen auf eigene Kosten und auch die Bezahlung sämtlicher Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. weiteren Nutzung der gemieteten Mietobjekte. Dies gilt insbesondere für Nutzungsgebühren für öffentlichen Grund und Ankündigungsabgaben.

7.    Rechnungslegung & Zahlungsbedingungen

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Leistungen mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

7.1.   Privatkunden (B2C)

Die Zahlung erfolgt vorab per Überweisung jedoch spätestens bei Lieferung in bar.

7.2.   Unternehmen und öffentliche Auftraggeber (B2B)

Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

7.4.   Elektronische Rechnungslegung

Der Mieter ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

8.    Stornogebühren

Der Mieter hat das Recht ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) bis zur Verladung der Mietgegenstände vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Danach fällt eine Stornogebühr in der höhe des Auftragswertes gemäß Angebot an.

Das Mietobjekt gilt als verladen, sobald es vom Beförderer/Mieter übernommen wurde. Übernimmt JumpnFun die Zustellung, gilt das Mietobjekt als verladen, sobald sich das Mietobjekt im Zustellfahrzeug befindet.

9.    Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Mieters sind wir berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz eines darüber hinaus gehenden Schadens nicht beeinträchtigt.

Weiters werden EUR 5,50 Mahnspesen pro Mahnung, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,36 verrechnet, sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben.

Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Ausgleich, Konkurs etc., tritt der in Verzug Geratene für alle Einzelforderungen und Terminverluste ein, und in den Rechnungen vereinbarte Rabatte werden ungültig.

Verzugszinsen, Mahngebühren und Spesen eines beauftragten Inkassobüros bilden bei Zahlungsverzug Teil der Forderung. Im Falle des Verzuges verpflichtet sich der Kunde, die tarifmäßigen Kosten für die Einschaltung eines Inkassoinstitutes gemäß BGBl 1996/141 zu ersetzen.

10.  Transport - Gefahrtragung

Der Mieter trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Mieter über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten übergeben wurde. Hat der Mieter selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Übergabe des Mietobjekts an den Mieter über.

11.  Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

12.  Eigentumsvorbehalt

Die Mietobjekte stehen im Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist daher weder zur Veräußerung, Untervermietung noch Verpfändung oder sonstigen Weitergaben berechtigt.

13.  Leistungsverzug

Wir sind bemüht, stets alle Aufträge reibungslos und termingetreu abzuwickeln. Sollten wir jedoch aus irgendeinem Grund dazu nicht in der Lage sein, sind wir dennoch schadlos zu halten.

14.  Haftung, Benützungshinweise

Die Haftung für Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist, sofern sie auf leichter Fahrlässigkeit oder Zufall (vis maior] beruht und soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt, jedenfalls aber mit der Höhe Betriebshaftpflichtsumme beschränkt. Wir haften weder für Drittschäden noch für entgangenen Gewinn. Wir haften nicht für Schäden die durch zufälligen Ausfall unserer Mietobjekte entstehen.

Der Betreiber (Mieter) hat sicherzustellen, dass die jeweiligen sicherheitstechnischen Anforderungen und geltenden Normen der Mietobjekte umgesetzt und eingehalten werden.

15.  Gerichtsstand, Recht

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist die ausschließliche Zuständigkeit des am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht vereinbart. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Dieser Vertrag unterliegt österr. Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrecht.

16.  Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen bei Online-Buchung ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JumpnFun, Frauentalgasse 29, Enzesfeld-Lindabrunn, office@JumpnFun.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

16.1.   Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Eventmodule wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Eventmodule zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Eventmodule unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 350 geschätzt.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

 

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An:

Jumpnfun

Frauentalgasse 29

2551 Enzesfeld-Lindabrunn

office@jumpnfun.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

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Geltung
Vertragabschluss
Geheimhaltung
Mietpreis
Kaution
Serviceleistungen
Transportservice
Aufbauservice
sorglos-Paket
Pflichten des Mieters
Rechnungslegung
elektronische Rechnungslegung
Verzugszinsen
Transport
Erfüllungsort
Eigentumsvorbehalt
Leistungsverzug
Haftung
Gerichtsstand
Widerrufsrecht
Folgen des Widerrufs
Storno
B2C
B2B
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